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Menschenrechts-Partei (MRP) am1.1.2014 gegruendet

( HRP – human rights party)

Motivation
65 Jahre nach Verabschiedung der Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 , Allgemeine Erklärung
der Menschenrechte sind wir der Auffassung, dass es unsere und die Pflicht der UNO und der durch sie vertretenen Organisationen ist , diese Resolution in der Praxis umzusetzen, das muss zusätzlich zu den entsprechenden internationalen Bemühungen im jeweiligen Nationalstaat mittels einer eigenen Partei geschehen!
Es ist erstaunlich, dass es keine derartigen Parteien gibt. Obwohl es eine große Zahl von Organisationen gibt, welche die Menschenrechte oder Teile davon zu ihrem Ziel erklärt haben, gibt es keine uns bekannte Partei, welche die Menschenrechte zu ihrem Programm erklärt hätte.
Es ist uns bewusst, dass in den demokratischen Verfassungen die Menschenrechte integraler Bestandteil sind, dies sind sie aber nur als Deklaration nicht als verpflichtendes Programm zu deren staatlicher Verwirklichung.
Folgende Artikel der Menschrechtsdeklaration müssen als Basis menschenwürdigen Lebens dringend umgesetzt werden, um die tendenzielle Verrohung,Entdemokratisierung und Schande von unserer Gesellschaft abzuwenden!
Artikel 22

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
Artikel 23
1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.

4. Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24
Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.
Artikel 25
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
Artikel 28
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.
Auch in Europa sind, wie die Lebensverhältnisse eines immer grösser werdenden Teils der Bevölkerung zeigen, die in den genannten Artikeln geforderten
Menschenrechte nicht in die Praxis umgesetzt.Wir halten es daher für unsere Pflicht eine Partei zu gründen deren einziges Ziel es ist die Menschenrechte mit demokratischen Mitteln in Österreich zu verwirklichen und international im Sinne der Globalisierung der Menschenrechte alle derartigen Parteibemühungen zu unterstützen.
Das Besondere dieser Partei ist es, dass ihre Ziele durch die internationale Staatengemeinschaft (UNO) vorgegeben werden und daher auch den Charakter der Unumstrittenheit haben. Es ist daher möglich, dass sich alle von der notwendigen Geltung der Menschrechte überzeugten Wahlberechtigten zu dieser Partei bekennen, in ihr mitarbeiten und in ihr das aktive und passive Wahlrecht verwirklichen.
Die MRP versteht sich als demokratische Sammlungsbewegung (populäre!) deren einziges Ziel es ist, die genannten Menschenrechte über parlamentarische und außerparlamentarische Wege weltweit und besonders in den Ländern in die Praxis zu setzen, die demokratischen Prinzipien verpflichtet sind.
Die unterschiedlichen ideologischen (Glauben, Überzeugungen, Hoffnungen, Utopien,..) Motive und Zugehörigkeiten sind für die Unterstützung der Anliegen der MRP in ihrer Diversität willkommen, ebenso die unterschiedlichen Artikulationsformen, Methoden und Dynamiken in den Verwirklichungspraxen –
entscheidend ist das gemeinsame Ziel: praktische Verwirklichung der unteilbaren Menschenrechte über die politischen Gremien. Eine internationale
Zusammenarbeit mit entsprechenden Organisationen der UNO, Menschenrechtsbeobachtung, .. ist zu realisieren.
Es gilt die staatlichen und anderen demokratischen Institutionen über Menschen die sich den Zielen der MRP verpflichtet haben, nicht nur Mitgliedern der MRP, mehrheitlich und demokratisch über Wahlen zu gewinnen und die genannten Menschrechte und die untrennbar damit verbundenen entsprechenden
ökologischen Menschenrechte durch geeignete Maßnahmen im jeweiligen Staate- für uns in Österreich- unumkehrbar Wirklichkeit werden zu lassen.


Die erste Weltmenschenrechtskonferenz fand 1968 in Teheran statt. Die zweite Weltmenschenrechtskonferenz wurde von den Vereinten Nationen vom 14. bis 25. Juni 1993in Wien abgehalten, wenige Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges und der Blockkonfrontation. In der Abschlusserklärung bekannten sich die fast vollzählig versammelten 171 Staaten einmütig zu ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen. (Quelle „WIKIPÄDIA“) 

 

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