Das Kapitalismustribunal im Theater BRUT in Wien ---- Statuten

02.05.2016 18:24

 

 

 

 

STATUT DES KAPITALISMUSTRIBUNALS WIEN 2016

  1. Das Kapitalismus-Tribunal findet und erfindet in einem fairen Verfahren einen Umgang mit den Verbrechen des europäischen Kapitalismus.
  2. Anklageberechtigt ist jeder lebende Mensch auf dem Planeten.
  3. Angeklagt werden können alle juristischen Personen, Unternehmen, Konsortien, Konzerne, Institutionen, Staaten, Ereignisse und im Kapitalismus gültige Rechtsnormen. Natürliche Personen (einzelne Menschen) sollten nur dann angeklagt werden, wenn sie aus eigener Entscheidung Personen des öffentlichen Lebens in Europa sind.
  4. Nicht zugelassen werden Anklagen, die in ihrer primären Intention antisemitisch, rassistisch, sexistisch oder sonstwie xenophob sind.
  5. Das Tribunal nimmt ökologische, ökonomische, und ethische Auswirkungen des europäischen Kapitalismus von 1971 bis heute in den Prozess auf. Exemplarisch werden persönliche Einzelfälle im Zusammenhang als solche dargestellt.
  6. Das Gericht behält sich Auswahl und Sammlung der Anklagen vor.
  7. Erste Grundlage des Tribunals stellt der Forschungsbericht »Die Grenzen des Wachstums« des Clubs of Rome von 1971 dar. Das Tribunal bezieht sich über die Radebruch'sche Formel auf weitere anerkannte Texte der Rechtsgeschichte, der Literatur wie das Naturrecht, das Venunftrecht wie generell überpositivistische Rechtsnormen.
  8. Als Kapitalismus wird die gegenwärtige Wirtschaftsweise & deren Vergesellschaftungsformen aufgefasst, die kurzfristig, rationalistisch, in übergroßem Maßstab akkumulierend und warenförmig operationalisiert und rechtlich durch Staaten geschützt wird (d.h. im ethischen Kern nicht-humanistisch und nicht-ökologisch vorgeht). Die vereinfachte Verwendung des Begriffes Kapitalismus ist dem Tribunal bewusst und wird Teil des Prozesses sein.
  9. Die Anklagen sollen in englischer, französischer, spanischer oder deutscher Sprache verfasst sein. Gerichtssprache der Verhandlung ist Deutsch (Wien). Einzelbeiträge können auf Englisch eingebracht werden. Zeugenaussagen und Anklagen können im Einzelfall übersetzt werden. Eine Dolmetscherin für Gebärden wird bei der Verhandlung anwesend sein.
  10. Jede Anklage, die vor das Tribunal im Gerichtshof in Wien gebracht wird, wird fair verteidigt. Die Verteidigung wird mit allen dafür nötigen Mitteln ausgestattet.
  11. Das Gericht findet eine zutreffende Auswahl aus den eingegangenen Anklagen. Es können Anklagen gesammelt und zusammengefasst werden. Jede zugelassene Anklage kann sowohl durch eine advokatorische Vertretung als auch persönlich vorgetragen werden.
  12. Die Richter ordnen des Verfahren, rufen zur Erhebung der Anklage auf, lassen die Verteidigung gegenreden, können auf Antrag beider Parteien Zeugen und Beweise zulassen und aufrufen. Jeder Fall wird circa maximal eine Zeitstunde verhandelt.
  13. Die Einbeziehung der Jury und des Publikums in Verfahren, Urteilsfindung und Strafmaß wird vor Beginn des Wiener Tribunals bekannt gegeben.
  14. Urteile und Strafmaß des Kapitalismus-Tribunals werden nicht exekutiert. Die Todesstrafe bleibt abgeschafft.
  15. Die genaue Verfahrensordnung wird Anklage, Verteidigung, Jury und Richtern rechtzeitig vor Beginn des Tribunals mitgeteilt, abgesprochen und bei Bedarf verändert.
  16. Das Kapitalismustribunal tagt 1. BIS 12. MAI 2016 + NOVEMBER 2016 in Wien.
  17. Am Ende des Tribunals kann der Kapitalismus insgesamt verurteilt werden.
  18. Als Folge des Kapitalismus-Tribunals wird eine neu zu entwickelnde »Erklärung der Menschenrechte und Pflichten im Umgang mit dem Planeten« vorgeschlagen.
  19. Das Kapitalismus-Tribunal hat keine Exekutive und lehnt exekutierte Selbstjustiz ab. Schuldsprüche und Freisprüche des Kapitalismus-Tribunals haben somit zunächst symbolischen oder theatralischen Charakter. Gleichwohl kann das Tribunal einen ethischen Paradigmenwechsel in institutionalisierten oder demokratisch neu vereinbarten Gesetzgebungsverfahren befördern. Das ist ausdrücklich gewünscht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

https://capitalismtribunal.org/de/pages/statute