Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

24.02.2015 13:47

Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, ICESCR), kurz UN-Sozialpakt oder IPwskR, in der Schweiz auch UNO-Pakt I genannt, ist ein multilateraler völkerrechtlicher Vertrag. Er wurde am 16. Dezember 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig verabschiedet (vgl. General Assembly Resolution 2200 A (XXI) ) und liegt seither zur Unterschrift auf.

Er wurde inzwischen von 162 Staaten ratifiziert (Stand 1. Januar 2015), unter anderem von der Bundesrepublik Deutschland (23. Dezember 1973), Österreich (10. September 1978), der Schweiz(18. September 1992) und Luxemburg (18. November 1983), und ist am 3. Januar 1976 gemäß Artikel 27 des Paktes drei Monate nach Hinterlegung der 35. Ratifikations- oder Beitrittsurkunde (Jamaica, Ratifikation am 3. Oktober 1975) beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in Kraft getreten.

Seine Einhaltung wird durch den UN-Ausschuss über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechteüberwacht. Ein Zusatzprotokoll für die Einrichtung einer Individualbeschwerdemöglichkeit wurde 2008 verabschiedet.[1] Nachdem Uruguay im Februar 2013 als zehnter Staat das Protokoll ratifiziert hat, wird es im Mai desselben Jahres in Kraft treten [2].

z.B.:

Recht auf Arbeit      millionenfach in EU nicht einhaltbar!

 
 

Das Recht auf Arbeit ist das Recht, bei freier Berufswahl und Sicherung der menschlichen Würde arbeiten zu können. Dies beinhaltet keinen individuellen Anspruch auf einen Arbeitsplatz, sondern das Recht auf einen Schutz vor unverschuldeter Arbeitslosigkeit.

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Nach Artikel 23[1] der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird es als elementares Menschenrecht betrachtet; diese Erklärung ist allerdings keine verbindliche Rechtsquelle ungleich Artikel 6 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und Artikel 1 der Europäischen Sozialcharta.

Zusätzlich besteht für jede Person das gleiche Recht, bei gleicher Leistung den gleichen angemessenen Lohn bei angemessenen und befriedigenden Arbeitsbedingungen zu erhalten. Angemessen und befriedigend ist eine Entlohnung dann, wenn sie für eine menschenwürdige Existenz der Person und die ihrer Familie ausreichend ist. Zum Schutz und zur Durchsetzung dieser Rechte dient das Recht, Berufsvereinigungen zu bilden und ihnen beizutreten.

Dies wird damit begründet, dass ein Mindestmaß an finanzieller Freiheit materielle Grundlage sei für zahlreiche andere Rechte und Freiheiten, die Geld oder irgendeine Art von Bezahlung oder Vergütung voraussetzen, beispielsweise Reisefreiheit oder Informationsfreiheit, das Recht auf Krankenversorgung und eine Wohnung.

Aus:

 

de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Pakt_%C3%BCber_wirtschaftliche,_soziale_und_kulturelle_Rechte